AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, und gelten spätestens mit der Lieferung der Ware an den Käufer als angenommen. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind solange freibleibend, bis eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns ausgestellt wurde. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäss § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von vier Wochen annehmen.
§ 3 Angebotsunterlagen
Angebotsunterlagen und Muster sowie andere dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 4 Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab eines unsere Auslieferungslager, ausschließlich Transportverpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Berechnet werden stets die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Angemessene Preisänderungen die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten. Kosten der Transportverpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser Konto 753300, Blz 70169333, Raiffeisenbank Beuerberg zu erfolgen.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gilt ein Abzug von Skonto in der Höhe von 2%. Verzugs-zinsen werden (gemäss der Schuldrechtsreform) in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltend-machung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart wird, soll Lieferung spätestens 28 Tage nach Vertragsabschluss stattfinden. Von Lieferverzug wegen höherer Gewalt oder nicht termingerechter Lieferung unserer Zulieferanten kann der Käufer keine Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen.
§ 7 Gefahrenübergang bei Versendung
Wenn die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt wird, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt die Ware zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäss § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktur-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und nachweisbar nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Wir gewährleisten, dass die Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Der Käufer ist nur berechtigt, Rücksendung der Ware durchzuführen, wenn unser schriftliches Einverständnis eingeholt wurde, und die Mängel eindeutig an der Ware gekennzeichnet wurden.
Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 10 Konstruktions- und Modelländerungen
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktions- und/oder Modelländerungen vorzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere auch bei Produkten, die einer Norm unterliegen und diese Forderung von autorisierter Stelle nachträglich geändert wird. Tritt dieser Fall ein, so sind wir, sofern dies möglich ist, bereit nachzubessern. Dafür müssen wir jedoch die uns entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
§ 11 Vertriebsbindung
Der Käufer ist verpflichtet, aufgrund der bestehenden Vertriebsbindung unsere Erzeugnisse nur an den Verbraucher innerhalb Deutschland, Schweiz oder Österreich zu veräußern. Im Falle eines Verstoßes hiergegen ist der Käufer mit Vertragsstrafe und Schadenersatz mindestens in der Höhe bedroht, wie diese uns auferlegt werden.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht Deutschlands. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist 97437 Haßfurt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.